- Summenversicherung
- Sụm|men|ver|si|che|rung
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Summenversicherung — werden Versicherungen genannt, bei denen ein messbarer Realwert, z. B. der Gebäudewert, die Grundlage der Versicherungssummenbildung ist. Die Versicherungssumme ist hierbei zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber frei vereinbar.… … Deutsch Wikipedia
Summenversicherung — Sụm|men|ver|si|che|rung 〈f. 20〉 Versicherung, bei der sich die Leistung des Versicherten im Schadensfalle nur nach der vereinbarten Versicherungssumme, nicht nach der Höhe des Schadens richtet, z. B. Lebensversicherung * * * Summenversicherung, … Universal-Lexikon
Summenversicherung — Sammelbezeichnung für die Versicherungszweige, in denen im Versicherungsfall eine im Voraus vereinbarte Summe ausgezahlt wird, z.B. Lebensversicherung, Krankentagegeldversicherung. Es gilt das Prinzip der abstrakten Bedarfsdeckung. Gegensatz: ⇡… … Lexikon der Economics
Versicherung (Kollektiv) — Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (=Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des… … Deutsch Wikipedia
Versicherung (kollektiv) — Mit Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem … Deutsch Wikipedia
Versicherungsprinzip — Mit Versicherung wird das Grundprinzip der kollektiven Risikoübernahme (Versicherungsprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Versicherungsbeitrag) in den Geldtopf Versicherer ein, um beim Eintreten des Versicherungsfalles aus diesem … Deutsch Wikipedia
Versicherung — Versicherer; Assekuranz; Versicherungsgesellschaft; Beteuerung; Zusicherung; Versprechen; Rückmeldung; Nachweis; Befürwortung; Quittierung; Zuspruch; … Universal-Lexikon
Lebensversicherung — Le|bens|ver|si|che|rung [ le:bn̩sfɛɐ̯zɪçərʊŋ], die; , en: Versicherung über eine bestimmte Summe, die im Todesfall an die Hinterbliebenen des Versicherten, im Erlebensfall an den Versicherten selbst ausbezahlt wird: eine Lebensversicherung… … Universal-Lexikon
Ablebensversicherung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der… … Deutsch Wikipedia
Bereicherungsverbot — Das Bereicherungsverbot war in den Jahren 1963 bis 2007 Bestandteil des Versicherungsvertragsgesetz. Inhaltsverzeichnis 1 Aussage 2 Geschichte 3 Siehe auch 4 Einzelnachweise … Deutsch Wikipedia